RECHTLICHES
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Lorenz Helmut Riegelnik
2. Mai Straße 14
9100 Völkermarkt
GISA Zahl: 34729762
+43 670 1835008
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Videoproduktionsdienstleistungen von
LHR Videoproduction (Lorenz Helmut Riegelnik)
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LHR Videoproduction,
vertreten durch Lorenz Helmut Riegelnik (nachfolgend „LHR“), und dem Kunden. Mit der
Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde diese AGB.
2. Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik
Der Kunde verpflichtet sich die LHR im Falle der in Anspruch nahmen dritter
vollkommen klag & schadlos zu halten. Die GEMA-geschützter Musik oder anderen
urheberrechtlich geschützten Werken erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden. LHR weist darauf hin, dass die Nutzung solcher Musik ohne
entsprechende Lizenz gegen geltendes Urheberrecht verstoßen kann. Der Kunde
übernimmt die volle Verantwortung für die rechtliche Absicherung und die Begleichung
etwaiger Lizenzkosten. LHR übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter aufgrund
einer solchen Nutzung.
3. Haftung für gefilmte Personen (Recht am eigenen Bild)
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle gefilmten oder fotografierten Personen den
Aufnahmen und deren VeröYentlichung zustimmen (Recht am eigenen Bild). LHR
übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die sich aus einer Verletzung des
Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild ergeben. Der Kunde stellt sicher,
dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme und Verwendung des
Bildmaterials erfüllt sind, und entbindet LHR von jeglicher Haftung in diesem
Zusammenhang.
4. Nutzungsrechte für Marketingzwecke
LHR ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Bilder und Videos,
einschließlich Logos und Markenzeichen des Kunden, zu Marketing- und Werbezwecken
zu verwenden. Diese Nutzung umfasst die VeröYentlichung auf der Website von LHR,
Social-Media-Kanälen und sonstigen Medien. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser
Nutzung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
5. Referenzen und Logos
LHR ist berechtigt, das Logo des Kunden sowie dessen Firmenname als Referenz auf der
Website und in anderen Kommunikationskanälen als Partner oder Kunde anzugeben, es
sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung schriftlich.
6. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu
begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von 5 % des oYenen
Betrags ab der ersten Mahnung berechnet. Ab der zweiten Mahnung fallen zusätzliche
Kosten in Höhe von 25 € pro weitere Mahnschreiben an.7. Anpassungen und Änderungen
Im Rahmen des Angebots sind geringfügige Anpassungen und Änderungen des fertigen
Videomaterials (nach dem Schnitt) bis zu einem Gesamtaufwand von 30 Minuten
enthalten. Sollten die Änderungen darüber hinausgehen, werden pro zusätzlicher
Viertelstunde 25 € berechnet.
8. Stornierungsbedingungen
8.1 Stornierungen für Veranstaltungen und einmalige Projekte
- Bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Drehtermin: 25 % des vereinbarten Honorars.
- 1 Woche vor dem vereinbarten Drehtermin: 50 % des vereinbarten Honorars.
- Unter 3 Tagen vor dem Termin: 85 % des vereinbarten Honorars.
8.2 Stornierungen bei Image-Videos
Bei einer Absage eines Image-Videos muss innerhalb von 3 Tagen nach der Absage ein
neuer Termin vereinbart werden, der innerhalb der nächsten 3 Wochen stattfindet,
vorausgesetzt, LHR hat Kapazitäten. Bei jeder weiteren Verschiebung des Drehs wird
eine Gebühr von 15 % des Angebotspreises berechnet.
9. Absage durch LHR
Sollte LHR aufgrund unvorhergesehener Umstände, wie Krankheit oder
Terminüberschneidungen, nicht in der Lage sein, den vereinbarten Termin
wahrzunehmen, gelten folgende Regelungen:
1. LHR verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Absage zu informieren.
2. LHR wird, wenn möglich, eine qualifizierte Ersatzkraft organisieren.
3. Sollte keine Ersatzkraft gefunden werden, erfolgt eine kostenfreie Absage. LHR haftet
in diesem Fall nicht für eventuell entstehende Schäden.
10. Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, das von LHR erstellte Material (z. B. Video, Bildmaterial) bei
Übergabe abzunehmen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die nicht
rechtzeitig angezeigt werden, gelten als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen
steht LHR das Recht zur Nachbesserung zu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.
11. Haftungsbeschränkung
LHR haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige
Folgeschäden. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. InFällen von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) ist LHR von der
Leistungspflicht befreit und haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrages.
12. Unmöglichkeit der Videoproduktion aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Sollte die Erstellung eines Videos aufgrund umstände die nicht in der Sphäre von LHR lieget
(z. B. ungeeignete Wetterbedingung, technische oder organisatorische Hindernisse, die den
Dreh unmöglich machen) nicht möglich sein, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber
informiert. In diesem Fall werden nur die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt,
zuzüglich einer Stornogebühr gemäß Punkt 8. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach den
dort festgelegten Regelungen.
13. Beschränkte Nutzung der produzierten Videos
Die von LHR produzierten Videos sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck und den
benannten Kunden bestimmt. Sollte der Kunde das Video an Dritte weitergeben oder für
kommerzielle Nutzung oder Promotion durch Dritte freigeben wollen, bedarf dies einer
vorherigen schriftlichen Genehmigung durch LHR Videoproduction. Jegliche unautorisierte
Weitergabe oder Nutzung der Videos kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist das für den Sitz von LHR zuständige Gericht in Kärnten.
15. Gültigkeit der AGB
Mit Erteilung des Auftrags gelten diese AGB als akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.